Abschlüsse

In der KGS Bad Lauterberg können in allen Schulzweigen die Abschlüsse des Sekundarbereichs I erreicht werden.

Durchlässigkeit

In der KGS Bad Lauterberg arbeiten die drei Schulzweige eng zusammen.
Dadurch erleichtern wir einen Wechsel zwischen den Schulzweigen.

Weiterführende Schulen

Bitte lesen Sie die Informationen zum Übergang der Schülerinnen und Schüler der KGS an weiterführende Schulen weiter unten auf der Seite

Abschlüsse an der KGS Bad Lauterberg

Übersicht über die erreichbaren Abschlüsse

 
Hauptschulzweig
Realschulzweig
Gymnasialzweig
10. Jg.
Erweiterter Sekundarabschluss I (Nach Notenprofil)

Erweiterter Sekundarabschluss I (Nach Notenprofil)

Erweiterter Sekundarabschluss I (Regelfall)
Sekundarabschluss I Realschulabschluss (Nach Notenprofil)
Sekundarabschluss I Realschulabschluss (Regelfall)
 
Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss (Regelfall)
   
9. Jg.
Hauptschulabschluss (Regelfall)
   


Die Schülerinnen und Schüler, die den Erweiterten Sekundarabschluss I im Gymnasialzweig erreicht haben, können in die Qualifikationsphase des Gymnasiums eintreten und nach 12 Jahren ihre Abiturprüfung ablegen.

Um die Qualifikationsphase (Jahrgang 11 und 12 des Gymnasiums) besuchen zu können, müssen Schülerinnen und Schüler, die den erweiterten Sekundarabschluss I im Hauptschul- oder Realschulzweig erreicht haben, die 10. Klasse im Gymnasialzweig wiederholen !


Durchlässigkeit zwischen den Schulzweigen


Bei entsprechenden Leistungen und Notendurchschnitten können unsere Schülerinnen und Schüler

  • vom Hauptschulzweig in den Realschulzweig bzw.
  • vom Realschulzweig in den Gymnasialzweig wechseln

Wir unterstützen sie dabei durch unser Förderkonzept in Form von Stütz– und Liftkursen.

Durchlässigkeit

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Information zum Übergang aus dem Gymnasialzweig der KGS an weiterführende Schulen


Immer wieder gibt es Anfragen zum Übergang aus dem Gymnasialzweig der KGS Bad Lauterberg an weiterführende Schulen (z.B. E-M-A Gymnasium Herzberg oder Fachgymnasium in Osterode).

Die wichtigsten Vorschriften und Regelungen:

  1. Schülerinnen und Schüler besuchen im Regelfall die Schujahrgänge 5 bis 10 im Gymnasialzweig der KGS.
  2. Die Klasse 10 ist Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.
  3. Mit der Versetzung am Ende der Klasse 10 erhalten die Schülerinnen und Schüler der KGS den erweiterten Sekundarabschluss I.
  4. Dieser Abschluss nach Klasse 10 berechtigt

    • zum Eintritt in die Qualifikationsphase eines allgemeinbildenden Gymnasiums (Jahrgänge 11 und 12, z.B. E-M-A Gymnasium in Herzberg)
      oder
    • zum Eintritt in die Einführungsphase eines Fachgymnasiums
      (Jahrgänge 11 bis 13, z.B Fachgymnasium Wirtschaft in Osterode)

  5. Neu ist die Regelung, dass Schülerinnen und Schüler bereits mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 des Gymnasialzweiges auf ein Fachgymnasium wechseln können.