Die Umsetzung des Masernschutzgesetzes beinhaltet die Pflicht, gegenüber Schulen den Nachweis eines Masernschutzes zu erbringen. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ist die Frist zur Vorlage verschoben worden. Wir haben den 31.05.2022 festgelegt. In der Regel wird der Impfpass vorgelegt; er wird nicht einbehalten oder kopiert. Auf einem Formular (hier im Download) bestätigt die Klassenlehrkraft dies, anschließend wird das Formular in der Schülerakte abgeheftet.
Die Jahrgänge 5 und 6 haben die Bescheinigung in aller Regel schon vorgelegt, ebenso in den letzten knapp zwei Jahren hinzugekommene Schüler*innen in anderen Jahrgängen.