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Hygieneplan Corona der KGS Bad Lauterberg

Grundlage ist der Rahmen-Hygieneplan Corona Schule des Landes Niedersachsen. Darin sind die Grundsätze festgehalten, hier ergänzt um schulspezifische Richtlinien.

 

Persönliche Hygiene und Verhaltensregeln

 

Der notwendige Mindestabstand von 1.50 m zu anderen Personen ist grundsätzlich einzuhalten.

Im Unterrichtsbetrieb im Szenario A ist die Abstandsregel unter den Schüler*innen des gleichen Jahrgangs aufgehoben. Zu den Lehrkräften ist jedoch der Abstand immer zu wahren, Gleiches gilt für die Lehrkräfte, Mitarbeiter*innen etc. untereinander.

Die KGS-Gebäude dürfen nur von Personen betreten werden, die sich gesund fühlen. Besucher*innen haben grundsätzlich keinen Zutritt. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat möglich.

Um Risiken zu vermeiden bzw. zu minimieren, ist für alle Personen das regelmäßige gründliche Händewaschen mit Seife notwendig. Die Möglichkeit dazu ist an den Waschbecken der Toiletten- und Klassenräume gewährleistet.

Essen und Trinken sowie persönliche Arbeitsmaterialien (Stifte, Hefte, …) dürfen nicht mit anderen geteilt werden.

Alle allgemein bekannten Schutzmaßnahmen gelten selbstverständlich auch in der Schule. Dazu zählen das Husten und Niesen in die Armbeuge, die Vermeidung von Körperkontakten (keine Umarmungen, kein Händeschütteln) und alle Verhaltensweisen, die eine Infektion durch Tröpfchenübertragung verursachen können.

Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist im Schulgebäude Pflicht. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Unterrichtsräume, so lange keine andere Regelung getroffen wird. Es kann allerdings auch im Unterricht erforderlich oder sinnvoll sein, vorübergehend die Masken zu tragen. Den Anweisungen der Lehrkraft ist entsprechend nachzukommen.

Auf dem gesamten Schulgelände, also auch auf den Pausenhöfen, gilt grundsätzlich ebenfalls die Maskenpflicht. Ausgenommen sind die nach Jahrgängen aufgeteilten Aufenthaltsbereiche, in denen die Schüler*innen zum Essen, Trinken, Durchatmen und Bewegen die Masken absetzen dürfen. Das Essen und Trinken ist nur in den Klassenräumen und auf den Pausenhöfen erlaubt.

Die Schüler*innen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Mund-Nasen-Schutz der Risikominimierung dient, dass das Tragen aber keinesfalls die Grundregel des Abstandhaltens außer Kraft setzt. Dies gilt insbesondere auf den Wegen, die im Schulgebäude zurückgelegt werden.

Desinfektionsmittel für die Hände ist beim Schulassistenten, im Sekretariat sowie in den Krankenzimmern vorhanden, aber nur in eingegrenzten Fällen (vgl. Rahmenhygieneplan) zu benutzen. Es dient nicht der regelmäßigen Reinigung.

Bei Unwohlsein müssen Schüler*innen sofort eine Lehrkraft informieren und sich beim Schulassistenten oder im Sekretariat melden. In Abhängigkeit von den Symptomen gehen sie in das gewohnte Krankenzimmer oder verlassen die Schule bzw. werden bis zum Eintreffen eines Erziehungsberechtigten in A907 betreut.

 

Raumhygiene und Regelungen auf dem Schulgelände

Nach Ankunft an der Schule gehen alle Personen mit MNS durch die Haupteingänge ins jeweilige Schulgebäude. Die Klassen und Kurse warten mit Masken und größtmöglichem Abstand zu anderen Lerngruppen im Flur vor ihren Klassenräumen bzw. halten sich im Klassenraum auf, sobald die Tür geöffnet ist.

In jedem Unterricht bzw. in jedem Raum gibt es eine feste Sitzordnung für die jeweilige Lerngruppe. Der Sitzplan wird von der jeweiligen Lehrkraft aufbewahrt und eine Kopie beim Schulassistenten abgegeben; erfolgen Änderungen, wird eine aktualisierte Kopie hinterlegt. Alle Pläne sind zu datieren und nach dem Ablauf ihrer Gültigkeit noch drei Wochen lang aufzubewahren.

Es ist sehr wichtig, dass die Räume jederzeit gut belüftet sind. Dazu werden, soweit es das Wetter zulässt, sowohl in den Pausen als auch während des Unterrichts die dafür vorgesehenen Fenster weit geöffnet und die anderen in Kippstellung gebracht. Auch die Türen sind möglichst offen zu halten.

Die Klassenräume und Tische werden täglich entsprechend den Vorgaben des Rahmenhygieneplans des Landes Niedersachsen mit geeigneten Oberflächenreinigern abgewischt.

Die sanitären Anlagen dürfen gleichzeitig nur von einer beschränkten Anzahl von Personen genutzt werden. Nach dem Toilettengang sind die Hände gründlich mit Seife zu reinigen. Durch entsprechende Hinweisschilder im Sanitärbereich wird angezeigt, wie viele Personen sich im Waschbereich aufhalten dürfen. Es gilt auch hier die Maskenpflicht.

Die Cafeteria/Mensa ist nur in den Pausen geöffnet. Der Wasserspender ist nicht in Betrieb.

In den Fluren und auf den Treppen gilt der bekannte „Rechtsverkehr“, um den Mindestabstand einhalten zu können.

Nach jeder Pause waschen sich alle Schüler*innen nacheinander gründlich die Hände im Klassenraum. Während dieser Zeit werden die Fenster groß geöffnet und der Raum gelüftet.

An zentralen Punkten der KGS-Gebäude sind Aushänge zu finden, die auf die Einhaltung der wichtigsten Hygienemaßnahmen hinweisen.

Der übliche Sanitätsraum wird nur bei offensichtlich nicht-coronabedingten Krankheits-Symptomen sowie Verletzungen genutzt. Bei Unklarheit oder gar Corona-Symptomen wird mit dem Raum A907 ein gut zu belüftender Raum zur Verfügung gestellt, wenn auf eine Abholung gewartet werden muss (vgl. Exit-Plan).

 

Pausenregelungen

In den beiden Pausen verlassen alle Schüler*innen zu gestaffelten Zeiten den Klassenraum und halten sich in einem festgelegten Bereich des Schulhofs auf. Wenn die Witterung dies nicht zulässt, verbringen die Lerngruppen die Pause im jeweiligen Unterrichtsraum.

 

Wegeführung

Die KGS hat ein Raum- und Pausenkonzept entwickelt, welches unter Einhaltung der aufgestellten Regeln  den Kontakt von Schüler*innen sowie weiteren Personen im Gebäude und auf dem Schulgelände minimiert. Insbesondere gehören dazu eine zeitliche Trennung von Pausenzeiten sowie verschiedene Pausenhofzonen, umfassende Aufsichtspläne und die Hinweisschilder zu Abstandsvorschriften und Laufwegen an geeigneten Stellen.

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